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Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis?
EU-Bürgerinnen und -Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis – sie haben automatisch das Recht, in Deutschland zu studieren und zu arbeiten.
Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, zum Beispiel aus Marokko oder Algerien, brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis. Du bist wahrscheinlich mit einem nationalen Visum (Kategorie D) eingereist, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Bevor dieses Visum abläuft, musst du bei der Ausländerbehörde München einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen – das ist absolut entscheidend. Warte nicht bis zur letzten Minute.
Welche Art von Aufenthaltserlaubnis brauchst du?
Als eingeschriebener Studierender an einer deutschen Hochschule beantragst du eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken gemäß § 16b AufenthG. Sie wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann dann verlängert werden, solange du nachweislich studierst.
Es gibt außerdem eine Erlaubnis für Sprachkursaufenthalte sowie die sogenannte Studienbewerbererlaubnis, die du beantragen kannst, wenn du dich noch im Bewerbungsprozess befindest.
Nach dem Abschluss hast du Anspruch auf eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche, sofern du aktiv nach einer qualifizierten Stelle suchst. Das ist einer der interessantesten Aspekte des deutschen Aufenthaltsrechts für internationale Studierende.
Welche Unterlagen musst du mitbringen?
Vergewissere dich, dass du folgende Dokumente dabei hast – idealerweise im Original und als Kopie:
Reisepass – kurrent gültig, mit ausreichender Restlaufzeit.
Biometrische Passfotos – aktuelle Fotos im biometrischen Format (35 x 45 mm).
Immatrikulationsbescheinigung – ausgestellt von deiner Universität (TUM oder LMU), nicht älter als ein Semester.
Nachweis der finanziellen Absicherung – entweder ein aktives Sperrkonto mit dem Mindestbetrag (derzeit ca. 11.208 Euro pro Jahr) oder ein Stipendiennachweis, zum Beispiel von DAAD oder einem anderen anerkannten Förderprogramm.
Krankenversicherungsnachweis – eine gesetzliche Krankenversicherung wie TK, AOK oder Barmer ist in der Regel erforderlich.
Meldebescheinigung – der Nachweis deiner Anmeldung in München.
Ausgefülltes Antragsformular – erhältlich auf der Website der Ausländerbehörde München.
Der Antragsprozess bei der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist nicht dasselbe wie das Bürgerbüro – sie ist eine eigene Abteilung innerhalb des KVR und ist ausschließlich für Aufenthaltstitel und Visaangelegenheiten zuständig.
Termine sind oft Wochen im Voraus ausgebucht, also check das Online-Buchungssystem regelmäßig auf Stornierungen. Komm pünktlich und vollständig vorbereitet zum Termin.
Beim Termin selbst werden deine Fingerabdrücke und biometrischen Daten aufgenommen. Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis als physische Karte bekommst du nicht sofort – sie dauert in der Regel vier bis acht Wochen. In der Zwischenzeit erhältst du eine Fiktionsbescheinigung, ein vorläufiges Dokument, das bestätigt, dass dein Antrag läuft und du dich rechtmäßig in Deutschland aufhältst.
Prüfe unbedingt, ob auf deiner Aufenthaltserlaubnis Beschäftigung erlaubt steht – das ist die Voraussetzung dafür, dass du als Werkstudent arbeiten darfst.
Als Student arbeiten – was ist erlaubt?
Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken darfst du 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. In der Praxis entspricht das etwa 20 Stunden pro Woche während des Semesters. In Semesterferien kannst du auch mehr arbeiten, ohne dass dies auf dein Kontingent angerechnet wird, wenn du es richtig planst – informiere dich dazu bei deiner Ausländerbehörde.
Den Vermerk zur Arbeitserlaubnis findest du direkt auf deiner Aufenthaltserlaubnis unter „Beschäftigung erlaubt". Zeig diesen deinem Arbeitgeber bei Vertragsabschluss.
Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis
Fang mit der Verlängerung 6 bis 8 Wochen vor Ablauf deiner aktuellen Erlaubnis an. Die Ausländerbehörde ist ausgebucht, und du willst keine lückenhafte Situation riskieren.
Du benötigst bei der Verlängerung im Wesentlichen dieselben Unterlagen wie beim Erstantrag, jeweils aktuell: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis der finanziellen Mittel, Krankenversicherungsnachweis.
Wenn du rechtzeitig einen Termin beantragt hast, aber deine Erlaubnis in der Zwischenzeit abläuft, bekommst du wieder eine Fiktionsbescheinigung. Diese gilt als vorläufiger Aufenthaltstitel – du darfst weiter in Deutschland bleiben und arbeiten, bis die neue Karte ausgestellt wird.
Tipp: Setz dir eine Erinnerung im Kalender drei Monate vor Ablauf. So hast du ausreichend Zeit.
Häufig gestellte Fragen
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